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Eine Investition, die doppelt wirkt:

Für dein Portfolio.
Für unseren Planeten.

Nachhaltig investieren & Steuern optimieren

Investieren Sie in eine Kompostiermaschine von EnyPro und profitieren Sie von einem Sachwert-Investment mit attraktiver Mietrendite, eingebettet in ein ESG-konformes Geschäftsmodell. Ihre Anlage trägt zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei, senkt Entsorgungskosten und führt bei entsprechender Nutzung des Komposts wertvolle Nährstoffe wieder der Natur zu.

Durch Mieteinnahmen und Abschreibungsmöglichkeiten

Rückflüsse durch Vermietung

 

Du profitierst von planbaren Mieteinnahmen über Laufzeiten von 6-10 Jahren – vollständig wartungsbegleitet, abgesichert und fremdgenutzt.

 

Damit wird die Investition in eine mobile Kompostieranlage zu einem smarten Investment mit attraktivem steuerlichem Startvorteil.

Spitzenverdiener profitieren von drei steuerlichen Vergünstigungen

Investitionsabzugsbetrag (IAB) – 50 %!

Ein Steuerpflichtiger kann ohne weitere Angaben für eine geplante Investition in sog. bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen) die Investition zu 50 % steuerlich geltend machen. Dies erfolgt über einen sog. Investitionsabzugsbetrag. Nach Bildung dieses Investitionsabzugsbetrages hat ein Steuerpflichtiger 3 Jahre Zeit zu investieren, d.h. er kann 3 Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Ihr persönlicher Steuerberater erklärt gerne, wie das geht. Kompostieranlagen sind steuerrechtlich als „bewegliche Wirtschaftsgüter“ einzustufen. Daher können Investoren von Kompostieranlagen bis zu 50 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro bewegliches Wirtschaftsgut begrenzt.

Zusätzlich Sonder-Abschreibung von 40 % (§ 7g Abs. 5 EStG)

Weitere 40 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung und/oder den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden. Da diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung festzulegen ist, ergibt sich ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

Zusätzlich lineare Abschreibung von 10 % p. a. für verbleibenden Restwert

Neben der Steuerentlastung durch den IAB und der Sonderabschreibung profitieren Sie als Eigentümer einer Kompostieranlage von der linearen Abschreibung (AfA) über 10 Jahre, was Ihnen langfristig weitere steuerliche Vorteile bietet.

Weitere Vorteile Ihres Direktinvestments:

Sicherheit

bis zu 10 Jahre Mietsicherheit, die Kompostmaschinen werden an Einzelhändler, Gastronomie und Hotels mit guter Bonität vermietet.

Stabilisierung und Streuung

Ihres Anlageportfolios durch hochrentierliche Sachwertanlage

Nachhaltige Investition

Vermeidet CO2 Emissionen; schafft besseren Mutterboden durch hochwertigen Kompost in Landwirtschaft und Gartenbau.

Rundum Sorglospaket:

Hochwertige, langlebige Technologie, zuverlässiger Service und Wartung.

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Fazit

Im Idealfall können in den ersten beiden Jahren über 60 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden.

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